ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER CONICA AG
ยง 1 VERTRAGSABSCHLUSS
CONICA bestellt ausschliesslich unter Zugrundelegung der vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende oder sie ergรคnzende Geschรคftsbedingungen des Lieferanten sind fรผr CONICA unverbindlich, auch wenn CONICA ihnen nicht ausdrรผcklich widerspricht oder der Lieferant erklรคrt, nur zu seinen Allgemeinen Geschรคftsbedingungen liefern zu wollen oder dieselben seiner Annahmeerklรคrung oder dem Lieferschein beigefรผgt sind. Bestellungen mรผssen vom Lieferanten innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen unter Angabe der Bestellnummer und des zustรคndigen Supply Managers schriftlich bestรคtigt werden. Bestรคtigt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen, so darf CONICA die Bestellung widerrufen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Offerten, Bestellungen, Bestรคtigungen, Vorbehalte und Lieferabrufe sowie รnderungen und Ergรคnzungen derselben und Verweise auf Rahmenvertrรคge mรผssen schriftlich erfolgen. Mรผndliche Vereinbarungen sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestรคtigt worden sind. Die in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen verwendeten Verweise auf die Schriftform schliessen die รbermittlung von Willenserklรคrungen via E-Mail oder Fax ein.
ยง 2 PREISE
Die unseren Bestellungen zugrunde liegenden Preise sind verbindliche Festpreise. Die gesetzliche Die vereinbarten Preise sind verbindliche Festpreise und dรผrfen nicht wegen allfรคlliger Materialpreis- und/oder Lohnerhรถhungen verรคndert werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten. Ohne anderslautende Vereinbarung verpflichtet sich der Lieferant, sowohl im In- wie im Ausland gemรคss DAP (Bestimmungsort) gemรคss Incotermsยฎ 2020 zu liefern.
ยง 3 RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Fรผr jede Lieferung ist eine separate Rechnung mit Angabe unserer Bestellnummer und unseres Zeichens auszustellen. Die Lieferung gilt erst dann als erfรผllt, wenn auch die in der Bestellung Fรผr jede Lieferung ist eine separate Rechnung mit Angabe von CONICAS Bestellnummer und des Supply Managers auszustellen. Die Begleichung einer Rechnung gilt nicht als Verzicht auf eine Mรคngelrรผge bezรผglich der fakturierten Ware. Bei fehlerhafter Lieferung ist CONICA berechtigt, die Zahlung in angemessenem Umfang bis zur vertragsgemรคssen Erfรผllung zurรผckzuhalten. Rechnungen dรผrfen nicht der Ware beigefรผgt werden, sondern sind gesondert zuzustellen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von sechzig (60) Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von neunzig (90) Tagen rein netto nach Lieferung oder Leistung zum vereinbarten Liefertermin oder innert der vereinbarten Lieferfrist und Eingang der Rechnung.
ยง 4 LIEFERTERMINE, LIEFERFRISTEN
Liefertermine und Lieferfristen verstehen sich: Ware am Bestimmungsort eingetroffen. LiDie vereinbarten Liefertermine und โfristen sind verbindlich. Massgebend fรผr die Einhaltung derselben ist der Eingang der vertragsgemรคssen Ware am Bestimmungsort. Fรผr den Lieferanten erkennbare Lieferverzรถgerungen aus irgendwelchen Grรผnden sind unverzรผglich dem Supply Manager mitzuteilen. Der Lieferant ist bei verspรคteter Lieferung zum Ersatz sรคmtlicher unmittelbaren und mittelbaren Verzugsschรคden verpflichtet auch wenn er die Verspรคtung nicht verschuldet hat. Er haftet auch fรผr etwaige wegen der Verspรคtung entstehende Eilzuschlรคge, Konventionalstrafen, Preisdifferenzen, wenn die Ware bei einem anderen Lieferanten teurer eingekauft werden muss, etc. Er haftet auch fรผr den Zufall. Die Annahme einer verspรคteten Lieferung oder Leistung bedeutet keinen Verzicht auf Ersatzansprรผche. CONICA darf bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfristen/Liefertermine nach eigenem Ermessen a) eine Nachfrist ansetzen und den Verspรคtungsschaden fordern; oder b) auf die nachtrรคgliche Leistung verzichten und entweder Ersatz des aus der Nichterfรผllung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrag zurรผcktreten und Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrags entstandenen Schadens verlangen. Bei Anlieferung vor dem vereinbarten Liefertermin behรคlt CONICA sich vor, die Ware auf Kosten des Lieferanten zurรผckzusenden. Wird die Ware nicht zurรผckgesandt, so lagert die Ware bis zum Liefertermin auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Standgeldgebรผhren fรผr Anlieferungen per Bahn bis zum vereinbarten Liefertermin gehen zu Lasten des Lieferanten. Verfrรผhte Lieferungen haben keine Vorverlegung des Fรคlligkeitsdatums der Rechnung zur Folge.
ยง 5 MENGEN
Die durch die Bestellung vorgeschriebenen Mengen sind einzuhalten. Handelsรผbliche Usancen sind zu berรผcksichtigen. Teillieferungen brauchen wir nur zu akzeptieren, sofern sie von uns aDie vereinbarten Bestellmengen sind einzuhalten. Teillieferungen bedรผrfen der vorgรคngigen schriftlichen Zustimmung von CONICA. Liefert der Lieferant zu viel, so darf CONICA die zu viel gelieferte Menge auf Kosten des Lieferanten zurรผckschicken. Kann die zu viel gelieferte Menge nur mit unverhรคltnismรคssig grossem Aufwand von der bestellten Menge abgetrennt werden, so darf CONICA die ganze Lieferung auf Kosten des Lieferanten zurรผckschicken. Sรคmtliche Ersatzansprรผche bleiben vorbehalten. CONICA hat zudem die Wahlrechte gemรคss ยง4 Nichteinhalten der Liefertermine, Lieferfristen. Unterlieferungen sind sobald als mรถglich anzumelden und bedรผrfen der vorgรคngigen schriftlichen Genehmigung von CONICA.
ยง 6 ANNAHME/PRรFUNG DER WARE
CONICA prรผft die Ware so rasch wie mรถglich nach deren Eingang, jedoch ohne an eine Frist gebunden zu sein. Die Fristen und Obliegenheiten des Kรคufers gemรคss Art. 201 OR sind ausdrรผcklich wegbedungen. CONICA ist berechtigt, etwaige Mรคngelrรผgen jederzeit nach Entdeckung eines Mangels und unabhรคngig von der Art des Mangels bis zum Ablauf der Gewรคhrleistungsfrist zu erheben. Die Kosten fรผr erforderliche Proben, Versuche usw. infolge nicht vertragsgemรคsser bzw. fehlerhafter Lieferung gehen zu Lasten des Lieferanten.
ยง 7 QUALITรT/HAFTUNG
Der Lieferant gewรคhrleistet, dass die Lieferung oder Leistung den vereinbarten oder vorausgesetzten Spezifikationen entspricht und ihr keine Umstรคnde oder Mรคngel anhaften, die den Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung oder Leistung zur gewรถhnlichen oder zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung aufheben oder mindern. Jeder Mangel und jede Falschlieferung kann jederzeit und unabhรคngig vom Zeitpunkt der Entdeckung wรคhrend der gesetzlichen Verjรคhrungsfrist gerรผgt werden. Unabhรคngig von der Art und der Wesentlichkeit des Mangels kann CONICA nach eigenem Ermessen Minderung, Nachlieferung oder -besserung, Ersatzlieferung oder Wandelung verlangen. Der Lieferant haftet unabhรคngig vom Verschulden zudem fรผr jeden Schaden, ob Mangel- oder Mangelfolgeschaden, Folgeschaden, entgangenen Gewinn, Verlust von Auftrรคgen sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schรคden. Der Lieferant haftet auch fรผr die Aus- und Einbaukosten, welche auf die Lieferung oder Leistung des Lieferanten zurรผckzufรผhren sind. CONICA behรคlt sich vor, die Bezahlung ganz oder teilweise zurรผckzubehalten, bis, sofern CONICA Ersatz verlangt, der Lieferant seiner Pflicht zur Lieferung von einwandfreier Ersatzware nachgekommen ist oder bis die Sachlage hinsichtlich Wandelung, Minderung und Schadenersatz verbindlich geklรคrt ist. Der Lieferant hรคlt CONICA auf erstes Verlangen von sรคmtlichen Ansprรผchen Dritter vollumfรคnglich schadlos, die sich wegen Verletzung von Sicherheitsvorschriften oder anwendbarer Gesetze oder aufgrund in- oder auslรคndischer Produktehaftpflichtbestimmungen im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung ergeben. Dies gilt auch dann, wenn CONICA wegen einer Fehlerhaftigkeit ihrer Produkte in Anspruch genommen wird, die auf die Lieferung oder Leistung des Lieferanten zurรผckzufรผhren ist. Der Lieferant verpflichtet sich weiter zum Ersatz der damit zusammenhรคngenden CONICA entstehenden Gerichts- und Verfahrenskosten sowie externen Anwaltskosten. Weitergehende Schadenersatzansprรผche bleiben davon unberรผhrt.
ยง 8 VERPACKUNG, TRANSPORT, VERSICHERUNG
IGefรคhrliche Stoffe sind nach den gรผltigen Gesetzen zu verpacken und zu kennzeichnen, die entsprechenden Sicherheitsdatenblรคtter sind mitzuliefern. Ebenso muss Gefahrgut nach den gรผltigen Gesetzen verpackt und gekennzeichnet sein, die Gefahrgutklassifizierung oder ggf. der Vermerk ยซย kein Gefahrgutย ยป ist auf dem Lieferschein anzugeben. Der Lieferant muss alle transportbezogenen Sicherheitsanforderungen fรผr die Befรถrderung der Ware bis zum Bestimmungsort erfรผllen. Ohne anderslautende Vereinbarung entscheidet der Lieferant nach eigenem Ermessen, ob er seine Lieferung oder Leistung versichern lassen will oder nicht.
ยง 9 VERSANDVORSCHRIFTEN
Jeder Sendung ist ein Lieferschein unter Angabe unserer Bestellnummer und Zeichen,
Jeder Lieferung sind ein Lieferschein unter Angabe der Bestellnummer, des Supply Managers, der Warenbezeichnung, der Netto- und Bruttogewichte, der genauen Stรผckzahlen, des Ursprungslands, der Zolltarif-Nummer (sowohl im Binnenverkehr wie im internationalen Verkehr) sowie die vereinbarten Dokumente und technischen Unterlagen beizulegen. Zahlungen kรถnnen bis zu deren Eintreffen zurรผckgehalten werden. Bei Lieferungen und Leistungen, die von ausserhalb der Schweiz stammen, ist der Nachweis der Einfuhrverzollung durch Vorlage der amtlichen Dokumente spรคtestens bei Anlieferung erforderlich. Bei Fehlen dieser Angaben oder dieses Nachweises kann die Annahme verweigert werden. Teil – und Restsendungen sind als solche zu bezeichnen. In Versandanzeigen, Frachtbriefen und Begleitpapieren ist mindestens die Bestellnummer von CONICA aufzufรผhren. Bei Anlieferungen per Bahn ist dem Supply Manager bei Abgang eine Kopie des Versandavis mit Materialbezeichnung, Bestellnummer, Bahnkesselwagen-/Container-Nummer, Abgangsdatum, Chargennummer und Nettogewicht zuzustellen (per E-Mail). Darรผber hinaus gelten die Vorgaben der jeweils aktuellen Lieferanteninformation, die den Lieferanten bei Bedarf separat zugestellt werden. Sofern nichts anderes vorgeschrieben, erfolgen Lieferungen an die Bestimmungsorte wie folgt:
- Postsendungen frankiert an CONICA adressiert wie folgt: Industriestrasse 26, 8207 Schaffhausen
- Bahnsendungen franko Station Bahnanschlussgleis 85-034249 8207 Schaffhausen
- LKW-Zustellungen an die Adresse von CONICA: (Access via Solenbergstrasse) Breitwiesenstrasse 2, 8207 Schaffhausen, Anlieferzeit 07.15-13.00 Uhr.
Bei Nichtbefolgung gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Lieferanten.
ยง 10 RECHTSGEWรHRLEISTUNG
Der Lieferant gewรคhrleistet, dass durch das Erbringen und den Gebrauch seiner Lieferung oder Leistung keine Immaterialgรผterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Falls solche Rechte verletzt werden, so hรคlt der Lieferant CONICA auf erstes Verlangen von sรคmtlichen geltend gemachten oder angedrohten Ansprรผchen unabhรคngig vom Verschulden vollumfรคnglich schadlos. Der Lieferant verpflichtet sich weiter zum Ersatz der damit zusammenhรคngenden bei CONICA entstehenden bzw. entstandenen Gerichts- und Verfahrenskosten sowie externen Anwaltskosten. Weitergehende Schadenersatzansprรผche bleiben davon unberรผhrt.
ยง 11 DOKUMENTE/ZEICHNUNGEN
Sรคmtliche dem Lieferanten zur Verfรผgung gestellten Unterlagen und Informationen wie Plรคne, Skizzen, Berechnungen, Muster, Zeichnungen, Modelle, Rezepte, Werkzeuge, Liefer-, Prรผf- und Fabrikationsvorschriften sind Bestandteil der Bestellung von CONICA und werden mit der Bestellungsannahme fรผr den Lieferanten verbindlich. Das Eigentum sowie sรคmtliche Immaterialgรผterrechte an allen Unterlagen und Informationen, die CONICA dem Lieferanten aushรคndigt bzw. mitteilt, verbleiben bei CONICA. Der Lieferant hat diese Unterlagen und Informationen an einem sicheren Ort zu verwahren, darf daran keine รnderungen vornehmen und darf sie ausschliesslich zum Zweck der Ausfรผhrung der Bestellung verwenden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CONICA ist der Lieferant nicht berechtigt, aufgrund dieser Unterlagen und Informationen Lieferungen oder Leistungen fรผr Dritte zu erbringen oder diese Unterlagen und Informationen zu kopieren, zu vervielfรคltigen oder in irgendeiner Weise Dritten zur Kenntnis zu bringen, die nicht von ihm direkt mit der Ausfรผhrung von Arbeiten im Zusammenhang mit einer Bestellung von CONICA beauftragt sind und die nicht Einschrรคnkungen unterliegen, die den vorliegenden gleichwertig sind. Der Lieferant hat diese Unterlagen und Informationen jederzeit auf erstes Verlangen zurรผckzugeben, spรคtestens jedoch unaufgefordert nach Erbringen seiner Lieferung oder Leistung. Er darf keine Kopien behalten. Die Pflichten gemรคss ยง11 gelten zeitlich unbefristet.
ยง 12 UNTERVERGEBUNG
Die Unter- bzw. Weitervergebung von Bestellungen von CONICA an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch CONICA ist untersagt. Jede Verletzung dieser Bestimmung berechtigt CONICA zum fristlosen Rรผcktritt vom Vertrag oder zum entschรคdigungslosen ganzen oder teilweisen Verzicht auf die Leistungen des Lieferanten. Schadenersatzansprรผche von CONICA bleiben vorbehalten.
ยง 13 ABTRETUNG VON ANSPRรCHEN, VERRECHNUNG
Die Abtretung von Ansprรผchen des Lieferanten gegenรผber CONICA sowie die Verrechnung mit Ansprรผchen von CONICA durch den Lieferanten sind ohne vorheriges ausdrรผckliches schriftliches Einverstรคndnis von CONICA ausgeschlossen.
ยง 14 ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten fรผr sรคmtliche Kauf- und Werkvertrรคge, die mit dem Lieferanten abgeschlossen werden, ohne dass bei jedem einzelnen Rechtsgeschรคft auf sie
Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten fรผr sรคmtliche Vertrรคge, die mit dem Lieferanten abgeschlossen werden, ohne dass bei jedem einzelnen Rechtsgeschรคft auf sie verwiesen werden mรผsste. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sind oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der รผbrigen Bestimmungen hierdurch nicht berรผhrt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ersetzen alle vorgรคngigen Versionen ausnahmslos. CONICA behรคlt sich jederzeitige รnderungen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen vor.
ยง 15 GERICHTSSTAND
Fรผr sรคmtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich dessen Gรผltigkeit, Verletzung oder Auflรถsung, sind die ordentlichen Gerichte in Schaffhausen ausschliesslich zustรคndig. Es kommt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts (IPRG) zur Anwendung. Die Geltung des รbereinkommens der UN fรผr Vertrรคge รผber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, Wiener Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
ยง 16 DATENSCHUTZ
Der Lieferant ist damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten zum Zwecke der Begrรผndung und Abwicklung des Vertragsverhรคltnisses erhoben, gespeichert und genutzt wDer Lieferant ist damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten zum Zwecke der Begrรผndung und Abwicklung des Vertragsverhรคltnisses erhoben, gespeichert und genutzt werden. CONICA hรคlt die Regeln des Schweizer Bundesgesetzes รผber den Datenschutz (SR 235.1, DSG) ein. Der Lieferant verpflichtet sich, alle kaufmรคnnischen oder technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschรคftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugรคnglich zu machen. Er hat seine Unterlieferanten entsprechend zu verpflichten. Der Lieferant darf in Werbe- oder anderen Materialien auf geschรคftliche Verbindungen mit CONICA erst nach der von CONICA erteilten schriftlichen.
Schaffhausen, Januar 2022